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Verhinderungspflege

Als Hilfe für die pflegenden Angehörigen ist auch die Verhinderungspflege konzipiert. Sie ist eine Vertretung der Pflegeperson im häuslichen Umfeld des Patienten, sofern die Pflegeperson für einen vorübergehenden Zeitraum ausfällt.

Ein solcher Ausfall kann beruflich, aber auch gesundheitlich bedingt sein. Auch zu Erholungszwecken der Pflegeperson ist dieses durch die Verhinderungspflege von der Caritas Sozialstation Holte-Lastrup abgedeckt.
Die Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad II eingestuft ist und ein halbes Jahr zuhause gepflegt wurde.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1612,- € (max. 2418,- €) pro Jahr.

Die Verhinderungspflege kann für maximal 42 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies kann am Stück oder auf mehrere Zeiträume verteilt geschehen. Eine Verhinderungspflege kann auch in Anspruch genommen werden, wenn kein Pflegegrad vorliegt. In diesem Fall müssen die Kosten jedoch von den Betroffenen selbst getragen werden.

Mit der Verhinderungspflege helfen wir Ihnen bei der Grundpflege, wie z.B. der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder auch Toilettengängen. Ebenso kann die Unterstützung im Haushalt, wie Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen oder Einkaufen über die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.