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Behandlungspflege SGB V

Zuhause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, dann kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie z.B.

  • die Wundversorgung,
  • das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen,
  • die Medikamentengabe,
  • die Dekubitusbehandlung, und
  • die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Die Behandlungspflege erfolgt entsprechend der im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V).